
Vom plötzlichen Herztod spricht man, wenn das Herz ohne lang vorher bestehende Symptome stehen bleibt. Meist wird dies durch schnelle Rhythmusstörungen der Herzkammer bedingt, das sog. Kammerflimmern oder eine Kammertachykardie. Obwohl es prinzipiell möglich ist, einen Patienten wenige Minuten nach einem plötzlichen Herztod wiederzubeleben, überleben die meisten Patienten einen plötzlichen Herztod nicht oder nur mit schweren bleibenden Schäden. Kritisch ist hierbei die Zeit, bis zum Eintreffen von Hilfe. Ein implantierter Defibrillator kann im Fall eines plötzlichen Herztodes innerhalb weniger Sekunden den Herzrhythmus normalisieren und so einen Herzschlag wieder herstellen.
Patienten, bei denen ein Defibrillator implantiert wird, kann man in zwei Gruppen unterteilen.
Die eine Gruppe hat einen plötzlichen Herztod durch Wiederbelebung überlebt oder schon einmal eine lebensbedrohliche Herzrhythmusstörung gehabt, ohne dass hierfür eine behebbare Ursache vorgelegen hat. In diesem Fall wird ein Defibrillator implantiert, um bei einem erneuten plötzlichen Herztod oder einer erneuten lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörung das Überleben des Patienten zu sichern. In diesen Fällen spricht der Kardiologe von einer Implantation aus sekundärprophylaktischer Indikation.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Patienten, die nie eine gefährliche Herzrhythmusstörung hatten, bei denen aber ein hohes Risiko besteht, dass sie einen plötzlichen Herztod erleiden. In der Regel handelt es sich hierbei um Patienten mit einer schweren Herzschwäche, wie sie am häufigsten durch Herzinfarkte verursacht ist. Es ist heutzutage in der Kardiologie bekannt, dass Patienten mit einer Herzschwäche, wenn diese trotz optimaler Behandlung schwergradig bleibt, ein erhöhtes Risiko für einen plötzlichen Herztod haben. In diesen Fällen kann es erforderlich sein, einen Defibrillator zu implantieren, ohne das je eine gefährliche Herzrhythmusstörung aufgetreten ist. In diesen Fällen spricht der Kardiologe von einer Implantation aus primärprophylaktischer Indikation.
Ähnlich wie ein Herzschrittmacher wird auch ein Defibrillator unterhalb des meist linken Schlüsselbeins implantiert. Er wird von dort aus mit einer oder mehreren Elektroden verbunden, die durch das Gefäßsystem in das Herz führen. So überwacht der Defibrillator ständig den Herzrhythmus des Patienten. Lebensgefährliche Rhythmusstörungen werden durch den Defibrillator erkannt. Sie können durch spezielle elektrische Impulse oder – wenn das nicht erfolgreich ist – durch Abgabe eines Elektroschocks beendet werden. Jeder Defibrillator hat darüber hinaus die Funktion eines Herzschrittmachers und kann dadurch auch langsame Rhythmusstörungen behandeln.